Hier haben wir einige häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung der Sterbekasse für Sie zusammengestellt. Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
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Wie schnell wird im Sterbefall ausgezahlt?
Schnell und unbürokratisch. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Bearbeitung umgehend.
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Wie erreiche ich die Sterbekasse?
Telefonisch, per E‑Mail, Fax oder nach Terminvereinbarung auch persönlich. Unsere Kontaktdaten lauten:
Sterbekasse der Stadt Duisburg V.V.a.G.
Uerdinger Str. 323 in 47800 Krefeld
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8:00 – 17:00 Uhr
Telefon: 02151 – 93 11 9 – 30
Telefax: 02151 – 93 11 9 – 50
E-Mail: info@sterbekasse-duisburg.de
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Haben Sie einen Rechner für die Sterbegeldversicherung?
Ja, unter https://www.sterbekasse-duisburg.de/vorsorge-rechner finden Sie einen Beitragsrechner für die unsere Sterbegeldversicherung.
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Welche Beitragsmodelle gibt es?
- Beitrag bis zum 60. Lebensjahr
- Beitrag bis zum 65. Lebensjahr
- Lebenslange Beitragszahlung
- Alternativ: Einmalzahlung
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Für wen ist die Sterbekasse geeignet?
Für alle Bürgerinnen und Bürger in Duisburg und Umgebung, die ihre Angehörigen im Sterbefall finanziell entlasten möchten.
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Wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt?
Nein. Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt – jede Person kann versichert werden.
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Wie hoch kann man sich versichern?
Zwischen 500 € und 7.500 €, wählbar in 500‑Euro-Schritten.
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Gibt es eine Wartezeit?
Ja.
- Unter 61 Jahren: 6 Monate
- 61–70 Jahre: gestaffelte 3‑Jahres-Wartezeit
- Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit vollständig
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Sind Kinder mitversichert?
Ja. Wenn ein Elternteil versichert ist, sind Kinder bis 16 Jahre bis zu 3.000 € kostenfrei mitversichert.
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Was passiert mit Überschüssen?
Erwirtschaftete Überschüsse werden zusätzlich zur Versicherungssumme ausgezahlt.
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Ist die Auszahlung als Schonvermögen geschützt?
Ja. Laut ZPO sind bis zu 5.400 € bei Sozialleistungen geschützt.
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Gibt es eine Rückvergütung bei Austritt?
Ja. Nach mindestens 3 Jahren Mitgliedschaft werden 95 % der Deckungsrückstellung erstattet.